kant. Parole 25.9.22

Vertretungsregelung für Parlamentsmitglieder;
Änderung vom 18.01.2022

Am 25. September 2022 stimmt das Aargauer Stimmvolk neben vier Eidgenössischen Vorlagen auch über eine kantonale Vorlage ab. Dabei geht es um eine Vertretungsregelung für Parlamentsmitglieder, also die Vertreterinnen und Vertreter im Grossen Rat und in den Einwohnerräten.

Heute können sich diese Mandatsträger nicht vertreten lassen. Sind sie aus irgendeinem Grund verhindert an Sitzungen teilzunehmen, fehlt deren Stimme bei Abstimmungen. Auf einen Vorstoss der Grünen hin wurde diese Thematik im Grossen Rat behandelt. Dabei sollen sich Grossrätinnen und Grossräte bei längeren Abwesenheiten auf Grund von Mutterschaft, Krankheit oder Unfall durch die Person vertreten lassen können, welche für das Nachrücken bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Grossen Rat gewählt wurde. Demnach übernimmt diejenige Person die Vertretung, welche bei den Wahlen auf der betreffenden Liste von den Nichtgewählten am meisten Stimmen erzielt hat. Der Einsatz einer Vertretung ist freiwillig. Niemand muss sich vertreten lassen. Die Mindestdauer für eine Vertretung beträgt drei Monate. Dabei wird die stellvertretende Person zu einem vollwertigen Mitglied des Parlaments.

Die zehn Gemeinden im Kanton Aargau, welche über einen Einwohnerrat verfügen, sollen eine an die Regelung des Grossen Rats angelehnte Stellvertreter-Regelung auf freiwilliger Basis einsetzen können.

Dieses Geschäft wurde im Januar 2022 im Grossen Rat mit 80:51 Stimmen angenommen. Da es sich hier um eine Verfassungsänderung handelt, muss zwingend das Stimmvolk darüber entscheiden.

Die zwei EDU-Grossräte, Rolf Haller und Martin Bossert, sind der Ansicht, dass diese Stellvertreter-Regelung nicht nötig ist und zu einem unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand führt. Beide Grossräte haben selbst erfahren, dass es eine gewisse Einarbeitungszeit in die Prozesse des Parlamentsbetriebs braucht. Zusammen mit einer Mehrheit der SVP-Fraktion haben sie im Grossen Rat gegen dieses Geschäft gestimmt und werden diese Vorlage auch an der Urne ablehnen.

Martin Bossert, Grossrat