Die EDU steht zu Israel

Auszug aus dem Grundlagenpapier zu den
Werten und Positionen der EDU

aktualisiert zur Legislatur 2023-2027

15.5 Israel und Nahost

Gute Beziehungen zum Volk und Land Israel, dem Träger biblischer Verheissungen, sind von Gott gesegnet! Die Schweiz soll politische, wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Aktivitäten, welche die Sicherheitsinteressen des Staates Israel und das Leben in Freiheit, Sicherheit, Frieden und Würde für die israelische und arabische Bevölkerung in Israel ermöglichen, aktiv unterstützen. Die EDU steht bedingungslos zum Staat Israel und unterstützt diesen nach Kräften, da sie ihn als Verwirklichung biblischer Prophetie betrachtet.

Die EDU befürwortet:

  • enge freundschaftliche Beziehungen der Schweiz zu Israel in allen Bereichen.
  • die Anerkennung Jerusalems als unteilbare Hauptstadt Israels und die Verlegung der Schweizer Botschaft nach Jerusalem gemäss internationaler Usanz.
  • die aktive Unterstützung von Massnahmen, welche Frieden, Freiheit, Sicherheit, Würde und wirtschaftliche Entwicklung für die israelische und arabische Bevölkerung ermöglichen; nach diesen Zielen hat sich die Beziehung der Schweiz zu den Nahoststaaten Israel, Libanon, Syrien, Jordanien, Ägypten, Libyen, Saudi-Arabien, Irak, Iran usw. auszurichten.
  • die permanente Forderung nach Einhaltung der Menschenrechte und Rot-Kreuz-Konventionen, sowie der Glaubens- und Religionsfreiheit durch alle Regierungen der Nahost-Staaten.

Beurteilung der sogenannten «Zwei-Staaten-Lösung», Jerusalem aus Sicht der EDU

Zum Völkerbundsmandat für «Palästina» (ratifiziert am 24. Juli 1922) gehörte auch das Gebiet des heutigen Staates Jordanien. Dieses Mandat sah die «Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina» vor, wobei die «bürgerlichen und die religiösen Rechte bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina» nicht tangiert werden durften. Die Grenzen dieser Heimstätte waren nicht definiert. Mit der Teilautonomie von Jordanien (1923) und dessen definitiver Staatsgründung (1946) war noch nichts bestimmt über das Gebiet westlich des Jordans. Der am 29. November
1947 verabschiedete Teilungsplan für das Gebiet westlich des Jordans sah dort zwei Staaten mit einer Wirtschafts-, Zoll- und Währungsunion und mit klar definierten Grenzen vor. In der Unabhängigkeitserklärung des Staates Israel wurde ausdrücklich festgelegt, dass sich der Staat an diesen UNO-Beschluss halte und die arabische Bevölkerung wurde zur Mitarbeit mit voller bürgerlicher Gleichheit aufgerufen.
Sämtliche arabischen Nachbarstaaten griffen mit Verstärkung den neuen Staat Israel noch in derselben Nacht an, erreichten jedoch die Vernichtung Israels nicht. Die arabische Forderung nach einem zusätzlichen palästinensischen Staat entstand wesentlich später.

15.6 Politik der israelischen Regierung

Die EDU anerkennt das Existenzrecht des israelischen Staates und Volkes an seinem heutigen und historischen Standort. Ebenso anerkennt die EDU das Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungsrecht des Staates Israel sowie die Pflicht der israelischen Regierung, ihre jüdische und nicht-jüdische Bevölkerung gegen Terrorangriffe und militärische Bedrohungen zu schützen und dazu die notwendigen Massnahmen zu treffen.

Die EDU befürwortet:

  • das Existenzrecht Israels und seiner Bevölkerung und dessen Recht, in Frieden und Freiheit innerhalb anerkannter und gesicherter Grenzen zu leben.
  • das Recht Israels auf Selbstverteidigung und Schutz seiner Bevölkerung vor Terror und militärischer Bedrohung.
  • die Einhaltung und Respektierung der Rotkreuzkonvention und der Menschenrechte durch die israelische Regierung auch im Umgang mit der arabischen Bevölkerung im Gazastreifen und Westjordanland trotz Kriegszustand.
  • die Achtung rechtsstaatlicher Prinzipien und die Respektierung der privaten Eigentumsrechte beim Bau von Wohnungen sowie die Nichtdiskriminierung von Nicht-Juden.